Hier Taxi Rufen!

Krankenfahrten für Patienten aus
Koblenz und Umgebung

Krankenfahrten Plus Service

Krankenfahrten

Vertrauen Sie auf unsere pünktliche Abholung.

Krankenfahrten

Vergessen Sie Sammeltransporte und lange Wartezeiten nach der Behandlung.

Krankenfahrten

Begleitende Hilfestellung von Tür- zu Tür ist Bestandteil unserer Dienstleistung.

Wir befördern Sie ausschließlich sitzend im Taxi gemäß Krankentransport-Richtlinien ohne medizinisch-fachliche Betreuung.

Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt?

Die Kostenübernahme einer Krankenbeförderung ist im Sozialgesetzbuch § 60 geregelt. Für wen gelten welche Regelungen?

Fahrten zur stationären Behandlung

Grundsätzlich muss die Verordnung einer Krankenbeförderung vom zuständigen Arzt ausgestellt werden. Liegt eine Verordnung vor, so können Sie mit dieser ein Taxiunternehmen beauftragen, welches Krankenfahrten anbietet.

Fahrten zur ambulanten Behandlung werden übernommen,

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wenn die Leistungen stationär erbracht werden,

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es sich um eine ambulant erbrachte Operation handelt,

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oder um Serienfahrten nach vorheriger Genehmigung in besonderen Fällen

Serienfahrten sind zum Beispiel:

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Dialyse

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Strahlen- und Chemotherapie

Krankenfahrten

Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG, BI und H

Krankenfahrten

Patienten mit Pflegestufe ll oder lll

Fragen

Dokumente und Links

Download

Krankentransport-Richtlinien (PDF, 32 KB)

2004_12_21_Fahrkosten_RL_G-BA_KT-RL.pdf