Krankenfahrten für Patienten aus
Koblenz und Umgebung
Krankenfahrten Plus Service
Vertrauen Sie auf unsere pünktliche Abholung.
Vergessen Sie Sammeltransporte und lange Wartezeiten nach der Behandlung.
Begleitende Hilfestellung von Tür- zu Tür ist Bestandteil unserer Dienstleistung.
Wir befördern Sie ausschließlich sitzend im Taxi gemäß Krankentransport-Richtlinien ohne medizinisch-fachliche Betreuung.
Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt?
Die Kostenübernahme einer Krankenbeförderung ist im Sozialgesetzbuch § 60 geregelt. Für wen gelten welche Regelungen?
Fahrten zur stationären Behandlung
Grundsätzlich muss die Verordnung einer Krankenbeförderung vom zuständigen Arzt ausgestellt werden. Liegt eine Verordnung vor, so können Sie mit dieser ein Taxiunternehmen beauftragen, welches Krankenfahrten anbietet.
Fahrten zur ambulanten Behandlung werden übernommen,
wenn die Leistungen stationär erbracht werden,
es sich um eine ambulant erbrachte Operation handelt,
oder um Serienfahrten nach vorheriger Genehmigung in besonderen Fällen
Serienfahrten sind zum Beispiel:
Dialyse
Strahlen- und Chemotherapie
Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG, BI und H
Patienten mit Pflegestufe ll oder lll
Dokumente und Links
Krankentransport-Richtlinien (PDF, 32 KB)